Hartz 4: Wie können sich Betroffene gegen Sanktionen wehren?

 

Wie können sich Betroffene gegen Sanktionen wehren?

Eine Sanktion stellt einen Verwaltungsakt da, der mit dem Widerspruch angreifbar ist. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes eingereicht werden. Die oder der Sanktionierte kann entweder selber gegen einen Bescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen, oder aber diesen durch eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt einreichen lassen. Diese Kosten müssen die Betroffenen nicht selber übernehmen, sondern können sich beim jeweils für sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Die Überprüfung der Sanktionen durch eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt lohnt sich vermehrt, da Sanktionsbescheide oft an formalen Fehlern leiden.


Hartz 4: Wie können sich Betroffene gegen Sanktionen wehren? wurde am 15.06.2016 unter Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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