Die Geld-Hoheit gehört ins Wirtschaftsleben – nicht in die Hände des Volkes oder „der Bürger“

 

 

von Ingo Hagel

 

 

Auf der Seite Geolitico war kürzlich zu lesen:

Gebt den Bürgern die Geld-Hoheit!

….  Andererseits muss den Bürgern die Hoheit über ihr Geld zurückgegeben werden. Nur wenn der Bürger selbst darüber entscheiden kann, was er als Geld verwenden will, womit er bezahlen und bezahlt werden möchte, kann das Geld- und Finanzsystem zu nachhaltiger Stabilität zurückfinden.

In dem Artikel finden sich durchaus positive Gedanken, zum Beispiel:

Sobald den Banken die Möglichkeit zur Geldschöpfung genommen wird, werden auch die kreditgetriebenen Spekulationswellen mangels zur Verfügung stehendem Geld ein Ende finden. Ohne Zentralbanken gäbe es keine künstlichen Zinsmanipulationen mehr: Die Zinsen für Kredite würden endlich wieder in adäquater Weise die Risiken von Investments widerspiegeln und so die dramatischen Fehlallokationen von Kapital verhindern. Nicht zuletzt kann sich der Bürger dann der staatlichen Inflationssteuer durch die Verwendung von kaufkraftstabilem Geld entziehen.

Aber den Bürgern die Geld-Hoheit zu überlassen, das ist ein großer Unsinn, der sich jedoch immer wieder vor allem in den – von mir sehr geschätzten – unabhängigen Medien des Internets findet. Denn die Geld-Hoheit

– also die Entscheidung darüber, ob wir in den Staaten Europas Oder in Deutschland nun den Euro haben wollen oder die alte oder eine neue DM – oder in Griechenland den Euro oder die Drachme und so weiter und sofort –

gehört

– und ich spreche jetzt vom Gesichtspunkt der Sozialen Dreigliederung aus (siehe dazu auch hier und hier und hier und hier), das heißt eines Gemeinschaftswesens, das aus den Klammern des alten überlebten und bankrotten Einheitsstaates (das chaotische politische Treiben um die Rettung oder Nicht-Rettung Griechenlands zeigt es ja mal wieder) in die drei Bereiche des Wirtschaftslebens, des Rechtslebens (Politik) und eines freien Geisteslebens überführt worden ist –

ins Wirtschaftsleben, nicht ins Rechtsleben. Rudolf Steiner, der Begründer der Sozialen Dreigliederung, bemerkte dazu:

Da muss vor allen Dingen genommen werden dem politischen Staate die ganze Regelung der Währung. Währung, Geld kann nicht mehr etwas sein, was dem politischen Staat untersteht, sondern etwas, was in den Wirtschaftskörper hineingehört.

Und:

Die Währungsfrage wird niemals ein Staat in befriedigender Art durch Gesetze lösen; gegenwärtige Staaten werden sie nur lösen, wenn sie von ihrer Seite auf die Lösung verzichten und das Nötige dem von ihnen abzusondernden Wirtschaftsorganismus überlassen.

Und soweit ein Bürger dem Wirtschaftsleben angehört, kann er über das dort einzurichtende Wirtschafts-Parlament natürlich über die Geld-Hoheit und Geldangelegenheiten abstimmen.

Anmerkung: Jeder der drei Bereiche in einem sozialen Organismus wird sein eigenes Parlament haben: Das Wirtschaftsleben ein Wirtschafts-Parlament, das Rechtsleben (Politik) ein Parlament ähnlich dem heutigen. Beim freien Geistesleben wird es etwas geben, von dem Rudolf Steiner sagte, dass es sich um etwas sehr viel Freieres handeln wird als bei den Parlamenten der beiden anderen Organisationen des sozialen Organismus. Das ist völlig verständlich, denn im freien Geistesleben wird es ja niemals das geben dürfen, was die Grundlage im Rechtsleben darstellt, nämlich die Abstimmung. Niemals kann im freien Geistesleben eine Mehrheit gegen die Minderheit – also sagen wir mal im schlimmsten Falle 99 Prozent gegen ein Prozent – über die Wahrheit abstimmen. Wahrheit wird immer individuell im einzelnen Menschen gefunden, und man kann immer nur hoffen, dass diese Einsicht und Wahrheit dann auch von anderen Menschen in Freiheit gefunden wird. – Im Rechtsleben dagegen werden sehr wohl Kompromisse geschlossen werden müssen. Dort ist die Abstimmung berechtigt, auch wenn diesbezüglich einiges anzuführen wäre, um das oftmals Brutale und Diktatorische einer Abstimmung abzumildern. Jedenfalls geht es bei einer Abstimmung im Rechtsleben nicht um eine Wahrheitsfindung sondern um einen Konsens, einen Kompromiss zwischen verschiedenen Ansichten, Auffassungen und Rechtsempfindungen. Und sollte diese Gemeinschaft des Rechtslebens irgendwann einsehen, das irgendwelche Bestimmungen neu angepasst werden müssen, nun gut, dann wird eben erneut abgestimmt und ein neuer Kompromiss gefunden werden müssen.

Aber das ist eben der große Knackpunkt: Angelegenheiten des Geldes haben mit Angelegenheiten des Rechtslebens (Politik) nichts zu tun. Sie gehören nicht in diesen Bereich hinein. Die Geldhoheit muss der Politik (dem Rechtsleben) weggenommen werden, denn sie hat diesbezüglich keine Ahnung beziehungsweise sie benutzt die Macht des Geldes nur, um ihre geostrategischen Machtspiele zu realisieren.

Daher gehören Sie auch nicht in diesen Bereich hinein, in dem „die Bürger“ ganz allgemein etwas dazu zu bestimmen hätten. In Geldangelegenheiten hat ein Bürger nur etwas zu sagen, wenn er Angehöriger des Wirtschaftslebens ist, das heißt wenn er zum Beispiel ein Geschäft oder ein Unternehmen leitet, wenn er also in der wirtschaftlichen Produktion oder Dienstleistung tätig ist, oder wenn er Handel treibt.

„Die Bürger“ das heißt alle Menschen einer sozialen Gemeinschaft haben aber sehr wohl etwas zu sagen in dem Bereich des Rechtslebens – also in dem Bereich, der die Verhältnisse des einen Menschen zum anderen betrifft.

Also zum Beispiel den Sicherheitsbereich des Staates (Polizei, Armee). Wie viel Polizei soll es geben, um den einen Menschen vor den Übergriffen anderer Menschen zu schützen? Ist die Gemeinschaft damit einverstanden, dass – wie es in Deutschland seit Jahren geschieht – die Polizei systematisch kaputtgespart wird und schließlich den Schutz der Bürger nicht mehr gewährleisten kann? Und wie sollen die Gesetze gestaltet sein, um den einen Menschen vor Übergriffen des anderen Menschen zu schützen? Wie sollen die Gesetze gestaltet sein, um den einzelnen Menschen vor Übergriffen des Staates schützen? Wie stellen sich die Teilnehmer des Rechtslebens („die Bürger“) zu einer – offenbar fremdgesteuerten – Politik, die es zulässt, dass Deutschland und dessen Sozialsysteme mit Flüchtlingen und Migranten geflutet werden?

Das ist der Bereich, in dem die Menschen alle ihre Wahrnehmungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse in einem Gemeinschaftswesen haben, und in dem sie abstimmen dürfen über diese Rechtsverhältnisse.

Es gibt allerdings einen Fall, in dem die Bürger – über das Rechtsleben – sehr wohl über die Geldverhältnisse des Wirtschaftslebens bestimmen könnten, aber nur indirekt, also sozusagen negativ im Sinne einer Gefolgschaftsverweigerung, indem in einem solcherart dreigegliederten sozialen Organismus niemals die Politik, das Rechtsleben oder der Steuerzahler für die Verluste des Wirtschaftslebens und dessen miserabler Geld- oder Unternehmenspolitik haftbar gemacht werden kann. Gehen dort in diesem Wirtschaftsleben also Banken oder Unternehmen kaputt, weil diese schlecht gewirtschaftet haben, und dem Wirtschaftsleben sollte es einfallen,

 – was ja innerhalb einer wirklichen sozialen Dreigliederung ausgeschlossen ist, aber ich schildere diesen Fall einfach nur hypothetisch –

an das Rechtsleben (Politik) die Forderung zu stellen, über die Steuereinnahmen des Rechtslebens das bankrotte Wirtschaftsleben zu retten, dann wird es nicht “too big to fail“ heißen, sondern dann geht dieses Unternehmen oder diese Bank eben pleite. Aber dann werden eben neue Unternehmung und Banken gegründet.

 

 

 

 

 

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Die Geld-Hoheit gehört ins Wirtschaftsleben – nicht in die Hände des Volkes oder „der Bürger“ wurde am 13.07.2015 unter Finanzkrise, Soziale Frage veröffentlicht.

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