Über das Verhältnis von Recht und Wahrheit im Rechtsleben, Wirtschaftsleben und Freien Geistesleben

 

von Ingo Hagel 

 

 

Recht und Wahrheit sind untrennbar.

Deshalb ist es ganz richtig, daß das Justizministerium sich zunehmend als Wahrheitsministerium versteht. Irgendwie.

Schrieb Compact-Online. Die Frage ist: Wo ist das Rechtsleben, und wo ist das „Justizministerium“ zu lokalisieren? Dass Recht und Wahrheit untrennbar sind, ist im Rechtsleben ein Ideal, das auch unter ziemlich optimalen Bedingungen wohl nicht so häufig realisiert werden wird. Nach der Wahrheit muss selbstverständlich immer gestrebt werden. Aber im Rechtsleben können durchaus Dinge geltendes Recht und Gesetz werden, die mit der Wahrheit nicht viel, aber mit dem Rechtsempfinden der Menschen umso mehr zu tun haben. Und im Wirtschaftsleben sowie im freien Geistesleben sieht das Verhältnis zwischen Recht und Wahrheit nochmal ganz anders aus.

Hier schrieb ich: 

Es ist nun mal das Zeichen von Demokratie, dass Mehrheitsbeschlüsse – und seien es knappe 51 gegen 49 Prozent – auch für die unterlegenen 49 Prozent bindend sind – sollten die 51 Prozent wirklich auf der Durchsetzung dieser hauchdünnen Mehrheit bestehen. Dann werden diese Abstimmungsergebnisse eben Gesetz. Diese haben also nichts mit der Wahrheit zu tun, sondern sind Kompromisse, auf die sich eine Gruppe von Menschen einigt. Diese können morgen allerdings schon ganz anders ausfallen, wenn das Rechtsempfinden der Menschen eine Entwicklung durchgemacht hat. Nun gut, dann wird man dort eben morgen die Gesetze, das heißt die Konventionen, die Kompromisse, die das menschliche Zusammenleben auf rechtlichem Gebiet regeln, ändern.

Der Teil des Rechtslebens, der sich mit der Bildung von Gesetzen beschäftigt – zum Rechtsleben gehört ja noch der Sicherheitsapparat dazu, also die Polizei und das Militär – besteht also meistens aus der Bildung von Kompromissen zwischen den verschiedenen Parteien. Dabei meine ich mit Parteien nicht unbedingt das, was wir im Moment an dekadenten und völlig neben der Spur sich befindenden Organen einer sogenannten „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ hier in Deutschland und Europa aufzuweisen haben, sondern die Gruppierungen, die sich in möglichst naher Zukunft in einem lebendigen Rechtsleben aus dem Volk heraus – also auf der Grundlage aller sich in diesem befindenden Menschen – bilden werden, um aus ihrem Rechtsempfinden heraus sich selber ihre Gesetze zu geben, um sie sich nicht mehr von einem korrupten, sowie dekadenten und bankrotten Politikklüngel diktieren zu lassen.

Letzte Beispiele dazu siehe hier:

Klaas Butenschön fragt Bundestagsabgeordnete: Was machen wir eigentlich in Syrien?

oder hier:

Schäuble: Niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen

DDR-Chef Walter Ulbricht sagte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“.    …..    Ein Bargeldverbot wird kommen.

oder direkt auf der Seite „Zum Zeitgeschehen“, zum Beispiel vom Februar nachsehen.

Obiges betrifft also die Art und Weise, wie Gesetze gebildet werden müssen.

 

 

Die Richter gehören jedoch nicht dem Rechtsleben, sondern dem freien Geistesleben an

Wäre dem nicht so, so würde es nicht zu der notwendigen Trennung und Aufgliederung des alten und dekadenten Einheitsstaates kommen, den wir bereits haben und noch immer mehr bekommen werden, wenn es nicht gelingt, diesen in die gesundende Gesellschaftsform der Sozialen Dreigliederung zu überführen, in der Wirtschaftsleben, Rechtsleben (Politik) und Freies Geistesleben voneinander relativ unabhängige und souveräne Bereiche darstellen werden (mehr zur Sozialen Dreigliederung siehe zum Beispiel hier und hier und hier auf Umkreis-Online).

Entscheidend für die Zugehörigkeit der Richter nicht zum Rechtsleben (Politik) sondern zum Freien Geistesleben ist jedoch, dass es sich bei jeder Findung eines Urteils um einen Vorgang handelt, der natürlich nicht im opportunistischen Wirtschaftsleben (siehe dazu den nächsten Abschnitt) und auch nicht im kompromisslerischen Rechtsleben angesiedelt werden darf, sondern selbstverständlich nur in dem Bereich, wo zwischen einem Angeklagten und seinem Richter in einem sehr individuellen Verhältnis tatsächlich nach der Wahrheit in diesem besonderen Falle gesucht werden muss – also im Freien Geistesleben. Rudolf Steiner drückte das einmal so aus:

Gewiss, es wird in Zukunft in einem gesunden sozialen Organismus der Verbrecher zum Beispiel zu suchen sein von dem, was sich im zweiten Gliede, im politischen Gliede ergibt. Wenn er aber gesucht ist, dann wird er abgeurteilt von dem Richter, dem er in einem individuellen menschlichen Verhältnis gegenübersteht. 

Und an anderer Stelle (Hervorhebung IH):  

Dann gibt es ein drittes Gebiet, das ist das Gebiet des geistigen Lebens. Zu dem rechne ich alles Religionstreiben, das gar nichts zu tun haben darf mit demjenigen, was Sicherheitsdienst ist und wirtschaftliches Leben; dazu rechne ich allen Unterricht, dazu rechne ich alle übrige freie Geistigkeit, allen wissenschaftlichen Betrieb, und dazu rechne ich auch alle Jurisprudenz. Ohne dass die Jurisprudenz dazu gerechnet wird, ist alles übrige falsch. Sie kommen sogleich zu einer widersinnigen Dreigliederung, wenn Sie nicht so gliedern: Sicherheitsdienst nach dem Prinzip der Gleichheit, wirtschaftliches Leben nach dem Prinzip der Brüderlichkeit, die Gebiete, die ich eben aufgezählt habe: Jurisprudenz, Unterrichtswesen, freies geistiges Leben, religiöses Leben, unter dem Gesichtspunkte der Freiheit, der absoluten Freiheit.

Mehr dazu hier:

Professor Selenz fordert ein Ende der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch die Politik (Justizminister) 

Während also im Rechtsleben (Politik) immer Kompromisse gebildet werden müssen, wird das Wirtschaftsleben ganz selbstverständlich nach opportunistischen Gesichtspunkten ausgerichtet werden

Das Wirtschaftsleben ist ja sehr materialistisch ausgerichtet, könnte man sagen, das heißt auf die Produktion hin ausgerichtet. Hier interessiert nicht die Wahrheit – wo soll auch in einer Ware und in einer Handelsbeziehung die Wahrheit liegen? Man möchte selber als Wirtschaftender, als Produzent, Handel Treibender – oder vielleicht auch als Konsument, der ja auch zum Bereich der Wirtschaft gezählt werden muss, da ohne ihn das Wirtschaften keinen Sinn macht – weiterkommen und Erfolg im Physisch-Irdischen haben. Und wenn ein anderer Produzent einem dabei helfen kann, selbst wenn er ein potentieller Konkurrent ist, nun gut, dann geht man selbstverständlich auf eine solche Beziehung ein. Diese im Wirtschaftsleben völlig übliche Ausrichtung des eigenen Handelns zeigen ja folgende „Sinnsprüche“ von der „Win-Win-Situation“ und den so oft zu hörenden „Synergieeffekten“ hinsichtlich zweier Teilnehmer des Wirtschaftslebens. Die damit verbundene Einstellung ist im Wirtschaftsleben selbstverständlich und natürlich. Dieser dort herrschende Opportunismus wird vielleicht nur noch übertroffen durch den Sinngehalt jenes anglo-amerikanischen Handels- oder vielleicht besser Handelns-Spruches, dessen Maxime lautet, dass man sich mit einem Gegner, den man nicht schlagen kann, verbünden soll:

„If you can‘t beat them, join them!“.

Er kann natürlich für jemanden, der sich stark und einseitig nur dem Wahrheits- und Rechtsprinzip innerhalb des freien Geistesleben verbunden fühlt, nur das ultimative Zeugnis der völligen Prinzipienlosigkeit darstellen. Aber für die Teilnehmer des Wirtschaftslebens liegt in diesem Opportunismus ein reales Lebenselement. Dieser hat in der Tat in diesem Wirtschaftsleben – aber eben nur dort – seine völlige Berechtigung. –

Anmerkung: Ich habe hier einige der Aussagen Rudolf Steiners zu diesem berechtigten Opportunismus des Wirtschaftslebens innerhalb eines dreigegliederten sozialen Organismus zusammengefasst.

Zerstörerisch für eine soziale Gemeinschaft wäre es, wenn dieser Opportunismus in das Rechtsleben oder in das freie Geistesleben eines sozialen Organismus eindringen würde, wie es heute der Fall ist.

Natürlich ist dieser Opportunismus nicht das einzige Charakteristikum des Wirtschaftslebens innerhalb eines dreigegliederten sozialen Organismus. Selbstverständlich wird zu diesem Wirtschaftsleben dann zum Beispiel auch dazugehören, dass es sich vom Rechtsleben (Politik) nicht mehr wird vorschreiben lassen, mit wem es Handel treiben darf und mit wem nicht. Siehe dazu zum Beispiel hier:

Die dumme deutsche Politik will einen Wirtschaftskrieg gegen Russland – Und die dumme deutsche Wirtschaft macht mit – Zum überholten Primat der Politik

 

 

 

Freies Geistesleben: Hier muss die Suche nach der Wahrheit oberstes Gebot sein – Niemals darf es hier die Haltung geben, Kompromisse gegen die Wahrheit zu schließen 

Auf dem rechtlichen Gebiet (also der Politik – dieses umfasst einzig und allein das Verhältnis des einen Menschen zum anderen, und nicht Fragen der Wirtschaft sowie des Freien Geisteslebens) wird man immer Kompromisse machen müssen. Das bringt das politische Leben – das heißt das Sich-Zusammenfinden mit dem (oftmals ganz anderen) Rechtsempfinden der anderen Menschen – so mit sich.

Zu dem Gebiet des geistigen Lebens gehören nicht nur die Wissenschaftler der Forschungs-, sowie die Lehrer und Ausbilder der Schulen und Ausbildungseinrichtungen, sondern auch, wie oben erwähnt, die Richter. Sie haben die Gesetze, die im Rechtsleben aus dem Rechtsempfinden der Menschen beschlossen werden, in dem speziellen Falle anzuwenden und zu interpretieren. Innerhalb des freien Geisteslebens wird man niemals Kompromisse machen können. Niemals wird man sich über einen Kompromiss darüber einigen können, dass eventuell die Winkelsumme im Dreieck nicht 180° sondern vielleicht 175° Grad betragen könnte. Und wenn jemand auf diesem Gebiet anderer „Meinung“ ist, dann wird man einfach sagen müssen: Du bist noch nicht so weit, dass Du die innere Gesetzmäßigkeit dieser Angelegenheit in Dir nachvollziehen kannst. Dann wird man einfach warten müssen, bis jemand diesen reiferen Zustand erlangt.

Das freie Geistesleben ist also keine Organisation, die von Anderen Gefolgschaft fordert, sondern sie wird einfach das, was es zu leisten in der Lage ist, in freier Weise der sozialen Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Möge diese dann mit diesen Erkenntnissen machen, wozu sie in der Lage ist.

Anmerkung: Auf der anderen Seite wird die soziale Gemeinschaft dem Freien Geistesleben ebenso freiwillig das zur Verfügung stellen wollen, ohne das dieses Freie Geistesleben nicht wird existieren können: nämlich eine entsprechende Finanzierung. Diese wird nicht einzufordern sein von diesem Freien Geistesleben, denn wäre dem so, würde es sich nicht mehr um ein Freies Geistesleben handeln können, sondern um eine Einrichtung, die wie die heutigen Universitäten und Schulen und so weiter von Gnaden des Staates lebt, also nichts weniger als frei ist – und natürlich niemals wird eine Lippe riskieren werden dürfen gegen seinen eigenen Brotgeber.

Ein Beispiel aus dem politischen Tagesgeschehen. Vor ein paar Jahren gab es diese Meldung, die aber bezeichnend ist für das Verhältnis zum Geistesleben, so wie die Wirtschaft und der der Staat sich das heute so vorstellen:

Banken-Rettung: Draghi stoppt Risiko-Bewertung von Staatsanleihen

EZB-Chef Mario Draghi stoppt Pläne, Staatsanleihen nach ihrem Risiko zu bewerten. Diese Forderung von Jens Weidmann soll nun von Wissenschaftlern überprüft werden. Draghi hat durch die Niedrig-Zins-Politik der EZB entscheidenden Anteil an den Massen-Käufen von Staatsanleihen durch die Banken. Bisher können Staatsanleihen als risikofreie Sicherheit für Spekulations-Geschäfte genutzt werden.

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten schrieben, die Stellungnahme der Wissenschaftler habe Draghi nicht gefallen. Draghi habe deren Empfehlungen daher „zur Überarbeitung” an diese Wissenschaftler zurückgegeben. – Die Rückgabe der Empfehlungen der Wissenschaftler heißt also, dass die Ergebnisse der Wissenschaft von der Finanzwirtschaft, das heißt in diesem Fall von Herrn Draghi bestimmt werden. Wir haben also keine freie Wissenschaft sondern ein Wirtschaftsleben, das sich in etwas hineinmischt, was dieses Wirtschaftsleben gar nichts angeht – nämlich das Geistesleben.

Anmerkung: Selbstverständlich sage ich damit nicht, dass innerhalb der Sozialen Dreigliederung das Wirtschaftsleben sich den Einsichten des Freien Geisteslebens zu fügen hat. Die Wirtschaft wird ja keine Unterorganisation der Wissenschaft sein. Allerdings wird auch jedes Wirtschaftsleben, das glaubt, ohne ein fruchtbares, leistungsfähiges, von ihm unabhängiges und souveränes Geistesleben auskommen zu können, scheitern müssen.

Man stelle sich vor, dem Herrn Draghi oder dem opportunistischen Wirtschaftsleben passt irgendwann einmal der Satz des Pythagoras nicht, und er gibt daher diese Erkenntnis „zur Überarbeitung” an die Wissenschaftler zurück. Nun soll also nicht mehr wahr sein, dass in einem rechtwinkligen Dreieck die Summe der Katheten-Quadrate gleich dem Quadrat über der Hypotenuse ist. An diesem Punkte stehen wir aber in der Tat, und dieser schädliche Unsinn einer Korrumpierung des Geisteslebens durch Wirtschaft und Politik wird immer noch schlimmer werden – bis man sich dazu entschließen wird, die Soziale Dreigliederung einzuführen, das heißt selbständige und souveräne Bereiche der Wirtschaft, der Politik (Rechtsleben) und des Geisteslebens (Wissenschaft, Forschung, Schulen und Ausbildung – sowie die Richter).

 

 

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Über das Verhältnis von Recht und Wahrheit im Rechtsleben, Wirtschaftsleben und Freien Geistesleben wurde am 20.02.2016 unter EU-Diktatur, Politik, Soziale Frage, Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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