Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht unabhängig

 

von Ingo Hagel 

 

Der interessierte Zuschauer kann sich fast eine geschlagene Stunde diesen Clip des YouTube-Kanals „Der fehlende Part“ mit diesem Titel

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht unabhängig“ – Holger Kreymeier im Gespräch

reinziehen, nur um festzustellen, dass er das –

im besten Falle, aber das setze ich bei den Zuschauern eines Kanals wie „Der fehlende Part“ voraus – die anderen werden sich das nämlich leider niemals anschauen –

doch alles schon weiß. Dort fehlte also ein wesentlicher und wirklich weiterführender Part. Was natürlich definitiv ein Beitrag zur Rubrik „Der fehlende Part“ ist:
 

 

Sehr viel verdienstvoller wäre es gewesen, 

von diesem Problem auszugehen und zu fragen, wie man –

statt eines nicht unabhängigen –

denn nun einen unabhängigen und freien Rundfunk realisieren könnte. Man könnte dann aber im Verlauf einer solchen Suche auf den Trichter kommen, dass ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt nicht zu realisieren ist, weil er eben immer ein Organ des Staates sein wird –

so wie irgendeine Homepage oder Sender oder irgendein YouTube-Kanal irgendeiner x-beliebigen Firma etc. natürlich auch nur ein Propagandaorgan einer x-beliebigen Firma, Stiftung und so weiter darstellt, die natürlich ihre blondgelockten und geföhnten Haare nur in allerbestem Licht präsentieren wollen –

und von dem man daher auch überhaupt nichts anderes erwarten sollte. Auch der Staat hat das Recht, in einem sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ seine schöne – und daher geschönte – Ansicht der Dinge darzustellen, und sei sie noch so sehr an den aufgezwirbelten Haaren herbeigezogen. Das liegt nun mal in der Natur dieser Angelegenheit, wenn man immer weiter und weiter sich nicht von diesem alten überkommenen Einheitsstaat trennen kann und auch noch erwartet, dass dieser einem –

faul und gedankenträge, wie man als jahrzehntelanger Liebhaber von zum Beispiel der Tagesschau eben ist –

die Wahrheit –

schluckreif, das heißt möglichst ohne Widerstände –

präsentieren soll.

 

Zu zeigen, dass diese Dinge, die der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk darstellt, eventuell gar nicht so sind, wie dieser es darstellt, 

das ist nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn dieser wird –

ja muss, verständlicherweise und aus den genannten Gründen –

immer Partei ergreifen für die Stelle –

Regierung, Staat, Politik und das Gremium des Rundfunkrates, das zusammengesetzt ist aus allen möglichen und unmöglichen, aber selbstverständlich völlig ehrenwerten Vertretern von Parteien, Kirchen und Wirtschaft und wer weiß was sonst noch, die man zusammenkarrte, um beim Wahlvolk die Illusion irgendeiner „öffentlich-rechtlichen Unabhängigkeit“ zu realisieren –

für die er arbeitet und von der er eingesetzt und beauftragt worden ist – und von der er bezahlt wird.

 

Was also gebraucht wird, und was man niemals erwarten darf von einem Staatsorgan, das ist eben ein unabhängiges und freies Geistesleben. 

Ein solches freies Geistesleben muss unabhängig und als eigenständiges, souveränes Organ –

neben den beiden anderen Organen des Wirtschaftslebens und der Politik, also des Rechtlebens –

begründet werden. Dieses mag dann –

in der einen oder der anderen, und sicher sehr voneinander verschiedenen Weise – aber das gehört nun mal zum freien Geistesleben dazu –

arbeiten und auch seine verschiedenen Rundfunksender, YouTube Kanäle, Zeitungen und so weiter betreiben und sich mit den Dingen dieser Welt auseinandersetzen. Was dann aus dieser Arbeit und aus der Wahrnehmung dieser Arbeit „öffentlich-rechtlich“, also innerhalb einer sozialen Gemeinschaft –

das heißt innerhalb des politischen, also: rechtlichen Lebens –

wirklich Recht wird, das mag dann dieses rechtliche, das heißt das öffentlich-rechtliche reale Leben, also die Politik –

das besteht innerhalb der Sozialen Dreigliederung – und das aus eben den Vertretern der Menschen eines Volkes, das sich zu den Rechtsverhältnissen untereinander Gedanken gemacht hat und diese umsetzen will –

bestimmen und in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen gießen. – Wie dieses freie Geistesleben zu finanzieren ist, habe ich immer wieder mal hier in dieser Rubrik dazu ausgeführt.

 

Man sieht, auch die deutschsprachigen Staatssender Russlands –

bei 21:20 sagt die Moderatorin, dass RT von Russland aus russischen Steuergeldern finanziert wird – und ich gehe davon aus, auch die RT-Unterabteilung „Der fehlende Part“ wird es – und ich kritisiere das auch gar nicht: Warum soll es nicht in Deutschland auch einen „öffentlich-rechtlichen“ Sender Russlands geben? –

brauchen dringend die Geistigkeit Deutschlands, die auf sozialem Gebiet eben die Soziale Dreigliederung ist. Diese ist aber –

bis auf wenige Ausnahmen –

nicht vorhanden –

beziehungsweise es gibt keinerlei also real-“öffentlich-rechtliches” Interesse, also Interesse der Menschen an ihr. –

So arbeitet sich auch der Sender „Der fehlende Part“ an Titeln und Inhalten wie zum Beispiel dem oben Angeführten ab, ohne –

abgesehen von der Darstellung der Misere des Status Quo –

der Lösung des behandelten Problems auch nur ein Stück näher zu kommen.

 

 

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht unabhängig wurde am 13.11.2019 unter Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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