Ich kann es nicht verstehen, dass der verdienstvolle Kopp-Verlag einen solch schlechten Artikel auf seiner Homepage veröffentlicht

 

von Ingo Hagel 

 

Facebook-Zensur: Drei unbedachte Worte kosten jetzt zwei Monatsgehälter

… Nach dem Urteil muss Mario B. 61 Tagessätze bezahlen, hinzukommen Anwalts- und Gerichtskosten. Ein stolzer Preis für einen Facebook-Kommentar, der aus drei Worten bestand. Inzwischen herrscht im sozialen Netzwerk eben das richtige Maas. Der Politik geht das aber nicht schnell genug: Eine »Online-Stasi« soll kommen.

Ich kann es nicht verstehen, dass der verdienstvolle Kopp-Verlag einen solch schlechten Artikel auf seiner Homepage veröffentlicht. Der Autor (Markus Mähler) schrieb:

Um es vorwegzunehmen: »Erschießt die Fotze« ist keine Meinung mehr, sondern eine Beleidigung. Sie öffentlich und unter Klarnamen im größten sozialen Netzwerk der Welt zu posten, das wird zum Eigentor. Dort lesen nämlich alle mit. Strafverfolgungsbehörden tun es, das Facebook-Zensur-Team tut es – und Journalisten tun es natürlich auch.

Wenn jemand auf facebook »Erschießt die Fotze« postet, dann ist das in der Tat keine freie Meinungsäußerung mehr, sondern sehr wohl mindestens eine Beleidigung – wenn es nicht sogar als Aufruf zum Mord verstanden werden könnte. Diese „drei Worte“ sind damit durchaus ein Fall für die Gerichte. Wie diffus und und undifferenziert ist heute das Denken von Autoren, wenn sie kritisieren, dass solche Aufrufe zum „Eigentor“ werden.

Gerade weil wir heute nicht mehr gezwungen sind, unseren Frust nur im kleinen und kleinsten Kreis (Freunde, Familie, Arbeitsplatz, Saufgemeinschaft der örtlichen Kneipe) artikulieren zu können, sondern weil die moderne Technik es möglich macht, „öffentlich und unter Klarnamen“ Beiträge und Kommentare in irgendeinem „sozialen Netzwerk der Welt zu posten“, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten, bei dem, was einem so von den Lippen springt beziehungsweise auf die Tasten der Touchscreens seines Smartphones hüpft.

Das ist eben eine markante Signatur der heutigen Zeit, dass die Leute zwar ausgiebig und gerne die Ergebnisse der modernen Technik benutzen, aber mit ihrem wirren Bewusstseinszustand weit hinter dem Perfektionismus dieser Technik hinterherhinken.

Und so wirr und undifferenziert ist das Denken mancher „Autoren“ heute, dass sie das als „Facebook-Zensur“ brandmarken beziehungsweise die rechtsstaatliche Reaktion auf solch schändliche Äußerungen dem Bundesjustizminister (Heiko Maas) in die Schuhe schieben wollen beziehungsweise im diesem Fall etwas von einer „Online-Stasi“ faseln:

Inzwischen herrscht im sozialen Netzwerk eben das richtige Maas. Der Politik geht das aber nicht schnell genug: Eine »Online-Stasi« soll kommen.

Nein, ich habe keinerlei Sympathien mit dem, was man sich von höchster Stelle aus gegen die großartige Errungenschaft des Internets und der vielen verdienstvollen Autoren, die dort immer wieder gute Artikel schreiben, ausdenken mag, weil die verschiedenen Administrationen dieser sich anbahnenden Neuen Weltordnung durchaus merken, dass ihnen da etwas über den Kopf wächst. Aber ich kann nun wirklich nichts dagegen haben, dass eine Bemerkung wie die obige vor Gericht kommt.

Dem Autor des Kopp-Verlages muss doch einiges an Konturen in seinem Kopf verschwimmen, wenn er dieses als „petzen“ bezeichnet:

Hinterher petzen sie es weiter, damit andere Journalisten den fürchterlich gefährlichen »Facebook-Hetzer« Mario B. anzeigen können. Das klingt zwar nach Streit im Kindergarten, am Montag beschäftigte sich aber das Amtsgericht in Dresden damit.

Erwartet er denn allen Ernstes, dass Menschen, die auf eine solch niederträchtige Weise angegriffen werden, nicht den Beistand des Rechtsstaates – solange dieser noch existiert – suchen? Fordert er allen Ernstes, dass sich das „Amtsgericht in Dresden“ nicht damit beschäftigen sollen?

Das undifferenzierte Denken des Kopp-Autors Markus Mähler zeigt sich weiterhin – neben vielem anderen – dass er schreibt:

Mario B. wurde zu einer Geldstrafe von 61 Tagessätzen verurteilt, hinzukommen Anwalts- und Gerichtskosten. Das heißt: Die drei Wörter kosten ihn sogar noch viel mehr als nur die zwei Monatsgehälter – oder auch nicht: Mario B. bezieht Hartz-IV.

Hat Herr Mähler seinen Verstand noch richtig beieinander, wenn er „drei Wörter“ gegen „zwei Monatsgehälter“ aufrechnen will? Das ist krassester Nominalismus, indem man überhaupt nicht mehr in der Lage ist, auf die Schwere und Bedeutung, das heißt den realen Inhalt und die Begrifflichkeit von Wörtern einzugehen.

Auch weiß ich wirklich nicht, was der soziale Status beziehungsweise die finanziellen Verhältnisse eines Angeklagten (Mario B. bezieht Hartz-IV.“) mit dem Urteil, das in seinem Fall gesprochen wird, zu tun haben. Meint Herr Mähler, ein Urteil solle nicht gesprochen werden oder ein Verfahren solle überhaupt erst gar nicht angestrengt werden, weil jemand nicht in der Lage ist, die betreffenden Tagessätze sowie die „hinzukommenden Anwalts- und Gerichtskosten“ zu bezahlen oder „weil er eine fünfköpfige Familie ernähren muss“?

Und so geht es weiter und weiter in dem wirren Artikel dieses Autors. Jeder kann ja sich ein eigenes Bild von dieser Angelegenheit machen. Ansonsten verweise ich auf meine verschiedenen Artikel, die ich zu dem Thema Hasskommentare geschrieben habe.

Hat Ihnen dieser Artikel etwas gegeben? Dann geben Sie doch etwas zurück! – Unterstützen Sie meine Arbeit im Umkreis-Institut durch eine

Spende!

Das geht sehr einfach über einen Bankeinzug oder über PayPal. 


Ich kann es nicht verstehen, dass der verdienstvolle Kopp-Verlag einen solch schlechten Artikel auf seiner Homepage veröffentlicht wurde am 01.07.2016 unter Freies Geistesleben, Soziale Frage, Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

Schlagworte: , , , ,