Zu Dr. Markus Kralls Rede

 

von Ingo Hagel

 

Dr. Markus Krall hat immer wieder in verdienstvoller Weise die Geschwüre und Eiterbeulen eines niedergehenden Gemeinwesens scharfsinnig und zutreffend dargestellt. Am 21. August wurde ihm in Lübeck die Roland Baader-Auszeichnung 2020 verliehen. Zu der von ihm dort gehaltenen Rede möchte ich hier ein paar Anmerkungen machen, und zwar nicht mit Blick auf die Anamnese des todkranken Patienten – der ich weitgehend zustimme – sondern mit Blick auf einen von Kralls Heilungsvorschlägen.

 

Dieser besteht in einer Art monarchistischen Kontrollinstanz mit absoluter Vetomacht.  

Dieser Vorschlag sagt allerdings Vieles Grundsätzliche aus mit Blick auf die Art von Dr. Kralls anvisierten Therapien für diesen kranken sozialen Organismus. Er fordert nämlich neben den alten drei Gliedern des Staates Exekutive, Legislative und Judikative –

die für sich überhaupt nicht „revolutionär“ sind, sondern nur die alten Formen beibehalten, die diese soziale Gemeinschaft in den Ruin getrieben haben –

noch eine vierte Gewalt, die sozusagen wie ein sehendes, göttliches, papstähnliches oder wenigstens monarchisches  Auge über diesem ganzen parlamentarischen Staatsgeschehen von Exekutive, Legislative und Judikative wacht, die zwar selber nicht gestaltend eingreifen darf, aber immerhin ein absolutes und umfassendes Veto-Recht geltend machen darf. Dr. Krall (bei 39:20, Hervorhebung IH):

Der zweite Baustein der freiheitlichen Utopie, die ich vortragen möchte, ist eine gestärkte und neu formulierte Gewaltenteilung. Sie kennt künftig nicht drei, sondern vier Gewalten, von denen jede Einzelne durch den Souverän direkt gewählt wird. Die erste Gewalt ist die Legislative.  …   (bei 40:40)  Die zweite Gewalt ist die Exekutive  …    (bei 41:00)  Die dritte Gewalt ist die Judikative  …  Und damit kommen wir zur vierten Gewalt, einer Kontrollinstanz ohne aktive legislative, exekutive oder judikative Macht. Diese Instanz, ich nenne sie hier einen demokratischen Wahlkönig, wird auf Lebenszeit vom Wahlvolk gewählt. Er kann mit 2/3 der Stimmen vom Wahlvolk abberufen werden. Ansonsten endet seine Amtszeit nur mit Rücktritt oder Tod. Seine einzige Aufgabe – und dafür braucht er diese Art von Unabhängigkeit – ist die Überprüfung neuer Gesetze und exekutiver Maßnahmen auf ihre Kompatibilität mit der freiheitlichen Verfassung und seiner damit verbundenen unbegrenzten Vetomacht. Er kann das Veto ausüben, wenn er nur der Meinung ist, dass ein Gesetz sich gegen die freiheitliche Ordnung richtet. Im Veto ist seine Macht absolut, in der Gestaltung ist sie nicht existent.


 

 

Bei all seiner Kritik ist Dr. Krall also letztendlich doch nur so eine Art parlamentarischer Monarchist.  

Krall strebt zwar nichts weniger als eine „bürgerliche Revolution“ an. Bekannte Homepages der systemkritischen Bewegung pflichten ihm in dieser Angelegenheit bei –

siehe dazu – nur zum Beispiel – hier und hier und hier.

Dr. Krall behauptet zwar, das Volk sei der Souverän, aber er traut diesem Volk bei aller „bürgerlichen Revolution“ schließlich doch nicht zu, seine demokratischen Angelegenheiten ohne dieses sehende und allwissende Veto-Auge regeln zu können, das zwar nicht mehr bestimmen darf wie ein absoluter Monarch, aber wie der göttliche, gütige und allwissende Vater weiß, wann dieses Volk Unsinn macht, und dann – Gott sei dank! – die Bremse einlegt.

 

Damit wären wir dann mit Blick auf das Staatswesen bei so einer Art parlamentarischen Monarchie. 

So ähnlich wie in Großbritannien, wo das Volk zwar den Ministerpräsidenten wählen darf, aber die Queen muss dieser Wahl zustimmen – oder eben auch nicht. –

Wann immer nötig, ist der Monarch verantwortlich für die Ernennung eines neuen Premierministers und sämtlicher anderen Minister. Letzteres geschieht auf Vorschlag des Premierministers, der somit die Regierung kontrolliert. In Übereinstimmung mit ungeschriebenem Gewohnheitsrecht mit Verfassungscharakter muss der Monarch diejenige Person ernennen, welche über die Unterstützung des House of Commons verfügt, üblicherweise den führenden Politiker der Mehrheitspartei. Der Premierminister übernimmt sein Amt im Rahmen einer Privataudienz beim Monarchen; dieser Vorgang wird auch als Kissing Hands („Händeküssen“) bezeichnet. 

 

Nun soll also nicht die Queen, sondern Dr. Kralls „Wahlkönig“ als vierte Gewalt die absolute Blockierungsgewalt haben. 

Denn bei Dr. Kralls „Utopie“ darf dieses Allwissende Auge eines „Wahlkönigs“ diese Bremse nicht nur – wie in Großbritannien – bei der Wahl eines Ministerpräsidenten einlegen, sondern in grundsätzlich allen Angelegenheiten des Staates.

Natürlich kann man sich wundern, woher dieser „Wahlkönig“ seine Allwissenheit haben soll. Und man kann sich auch wundern, warum denn nur dieses Allwissende Veto-Auge seine Allwissenheit hat und ansonsten sämtliche politischen Vertreter, Funktionäre, Abgeordneten, Abgesandten und selbstverständlich auch der Souverän, das Volk selber, diese Allwissenheit diese nicht haben – und daher vom „Wahlkönig“ kontrolliert werden sollen.

 

Man kann sich ebenfalls wundern, woher Dr. Krall den Glauben nimmt, dass es eine – und offenbar wirklich nur eine – 

Persönlichkeit innerhalb seines Staatswesens gibt, die diese hervorragende Einsicht und Übersicht in Gut und Böse sowie Falsch und Richtig dieses Staatswesens hat. Und so vollkommen und überragend soll diese hervorragende Einsicht und Übersicht dieses „Wahlkönigs“ sein, dass Dr. Krall diesem dieses Amt im Prinzip auf Lebenszeit zubilligt.

Diese Instanz, ich nenne sie hier einen demokratischen Wahlkönig, wird auf Lebenszeit vom Wahlvolk gewählt.

Man kann sich auch fragen, woher denn diese eine Persönlichkeit sein großes, umfassendes Staatswissen wohl her hat, so dass der Souverän –

also: Wir, das Volk! –

diesem einen offenbar allweisen und somit quasi göttlichen Staats-Veto-Wesen diese Allmacht und diesen Zugriff zur Veto-Bremse – und sogar noch auf Lebenszeit – übertragen möchte. Ich werde den Eindruck nicht los, dass Dr. Krall mit seinem Vorschlag auf dem Weg zurück in alte Theokratien ist.

 

Selbst bei so scharfsinnigen Menschen wie Dr. Krall ist kein Sinn für die Soziale Dreigliederung vorhanden. 

Er spricht hauptsächlich über die Regulierung des Staates, nicht über eine Regulierung der Wirtschaft, und man kann den Eindruck gewinnen, dass er glaubt, die Wirtschaft würde sich durch ihre eigenen gesunden Kräfte schon selber regulieren, wenn man sie nur in Ruhe wirtschaften lassen würde. Und von einem freien Geistesleben ist bei ihm überhaupt nicht die Rede. –

Mehr zu dieser Sozialen Dreigliederung hier in dieser Suchhilfe. –

Die Justiz ist – wie gehabt – bei Dr. Krall innerhalb von Exekutive, Legislative und Judikative in den Staat eingegliedert – und nicht in das freie Geistesleben, wohin es in einer Sozialen Dreigliederung gehört.

Und Dr. Kralls „Wahlkönig“ wird in einer Sozialen Dreigliederung nicht gebraucht, weil es der lebendige Austausch aller tätigen Menschen innerhalb dieser und zwischen diesen drei Gliedern Wirtschaftsleben, Politik und freiem Geisteslebens sein wird, der das vollbringen wird, was dieser merkwürdige und völlig anachronistische eine „Wahlkönig“ vollbringen soll.

 

 

 

Hat Ihnen dieser Artikel etwas gegeben? Dann geben Sie doch etwas zurück! – Unterstützen Sie das Freie Geistesleben, also zum Beispiel meine Arbeit im Umkreis-Institut durch eine

Spende!

Das geht sehr einfach über eine Überweisung oder über PayPal.

Sollte Ihnen aber Ihre Suchmaschine diesen Artikel nur zufällig auf den Monitor geworfen haben, Sie das alles sowieso nur für (elektronisches) Papier beziehungsweise nur für Worte – also für Pille-Palle – halten, dann gibt es 

hier 

einen angenehmen und lustigen Ausgang für Sie.

Falls Ihnen dieser Artikel jedoch unverständlich, unangebracht, spinnig oder sogar „esoterisch“ vorkommt, gibt es vorerst wohl nur eines: 

Don‘t touch that!

 

 


Zu Dr. Markus Kralls Rede wurde am 26.08.2020 unter Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

Schlagworte: , , , ,