Hartz IV – Neue Regelung: Nachzahlungen bei fehlerhaften Bescheiden nur, wenn sofort Widerspruch eingelegt wurde

 

 

 

Hartz IV – Neue Regelung: Nachzahlungen bei fehlerhaften Bescheiden nur, wenn sofort Widerspruch eingelegt wurde

Dies in dem Wissen, dass mehr als 90 Prozent aller ALG-II-Bescheide fehlerhaft sind. Man hat nur dann eine Chance, wenn man direkt Widerspruch einlegt.


Hartz IV – Neue Regelung: Nachzahlungen bei fehlerhaften Bescheiden nur, wenn sofort Widerspruch eingelegt wurde wurde am 07.06.2016 unter Politik, Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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