Die Klage von Professor Schachtschneider gegen die Einwanderungspolitik der Regierung wurde vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgewiesen

 

 

von Ingo Hagel

 

 

Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider abgewiesen! Nun hilft nur noch der Protest im Wahllokal und vor allem auf der Straße!

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen.

Wer geglaubt hat, diese dekadente Führungsklasse würde sich so einfach per Gerichtsverfahren die Löffel aus der Hand nehmen lassen, sieht sich spätestens jetzt eines Besseren belehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abweisung der Verfassungsbeschwerde noch nicht einmal begründet. Professor Schachtschneider dazu:

Die zuständige Kammer hat die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine solche Maßnahme läßt das Gesetz in § 93 d Absatz 1 BVerfGG zu. Das soll der Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden dienen, aber nicht der Abwehr von wohl begründeten Beschwerden. Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden.

Trotzdem war es richtig und verdienstvoll, dass Professor Schachtschneider diese Klage gegen die „Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III“ eingereicht hat. Nun kann keiner mehr hinterher sagen: Ja, hättet ihr doch den Rechtsweg eingehalten und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, Ihr hättet doch alle Chancen gehabt.

Anmerkung: Zumal zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts sich im Sinne von Prof. Schachtschneider äußerten: Udo Di Fabio hatte gerade sein Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ veröffentlicht; Und

Hans-Jürgen Papier sprach fast gleichzeitig von „eklatantem Politikversagen“ und einer tiefen „Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“.

Nun, diese Chancen sind dahin. Aber man kann sich auch fragen, was es denn genutzt hätte, wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage von Professor Schachtschneider stattgegeben und ihr entsprochen hätte. Ich erinnere mich an die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes an die Bundesregierung und den Bundestag, bestimmte Dinge und Gesetze zu ändern. Man hat sich dort aber einfach nicht darum gekümmert. Was soll das Bundesverfassungsgericht dann machen? Hat es eine eigene Polizei? Kann es im Bundestag plötzlich auftauchen und sein Recht durchsetzen, indem es den Mitgliedern des Bundestages Handschellen angelegt? Nein, es zeigt sich immer mehr, dass dieses System am Ende ist, dass auch in einer so wichtigen Frage wie der Einwanderungspolitik der Regierung der Rechtsstaat am Ende ist. Und es wird überhaupt nichts anderes helfen, als dass sich ein neues Rechtssystem etabliert, das das Rechtsempfinden der Menschen umsetzt. Das wird langsam gehen und sich in Schmerzen vollziehen, weil die Mehrheit der Menschen das nicht begreift – oder eben einfach dekadent ist – und daher auf der falschen Seite steht. Siehe dazu auch den Beitrag von Albrecht Müller:

Merkels Popularität gründet auf Vergessen, Ausblenden und dem Wunsch, dazu zu gehören.

Angela Merkel wird bei der nächsten Bundestagswahl 2017 vermutlich die absolute Mehrheit der Mandate anpeilen. Unrealistisch ist das nicht. Es gründet nicht auf einem wahren Erfolg ihrer Politik. Diese ist eher zum Verzweifeln. Aber Merkel kann realistischerweise darauf hoffen, dass ihre eigene Parteiklientel aus CDU und CSU mit der Strategie „getrennt marschieren und vereint schlagen“ Punkte und WählerInnen sammelt, und dass zusätzlich links und linksliberal geprägte Menschen auf sie einschwenken. Wir konnten das bei den Reaktionen auf Merkels Auftritt bei Anne Will vom vergangenen Sonntag beobachten. TAZ-Redakteure zum Beispiel erwägen, Merkel und zum ersten Mal CDU zu wählen. Im persönlichen Umfeld begegnen mir Sozialdemokratinnen, die mit Respekt über Merkels Flüchtlingspolitik und den Auftritt bei Anne Will berichten. Ja, die grünen und roten Spitzenkandidaten der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz loben die Bundeskanzlerin. 

Veränderungen hätten über das Begreifen der Welterscheinungen seit vielen Jahren vollzogen werden können. Das ist nicht geschehen. Nun muss es aus dem schmerzvollen Wahrnehmen der Konsequenzen dieser völlig unsinnigen politischen Weichenstellungen heraus zu einem Umdenken und einem Umsteuern kommen.

 

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Die Klage von Professor Schachtschneider gegen die Einwanderungspolitik der Regierung wurde vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgewiesen wurde am 04.03.2016 unter Politik, Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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