Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte

 

von Ingo Hagel 

 

Nun werden also seit dem bösen, bösen Corona-Killer-Virus die eigentlich grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte eingeschränkt.

 

 

Hatte ich hier in diesem Artikel Zweifel geäußert, dass diese Verfassungswidrigkeit der Ausgangssperren auch genau so rechtswidrig empfunden werden wird bei Volk und Regierungs-Hofschranzen, weil der gemeine, coronapanikgeschüttelte Bad Deutschburger Fernseh- und Tagesschau-Lurch sagen wird:

Ach, scheiß‘ der Hund drauf! Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das ist gut für uns alle. Wen kümmert denn dieser alte und verstaubte Grundgesetz-Schmonzes aus alten Zeiten? 

wurde ich in meiner realistisch-pessimistischen Wirklichkeitsauffassung nur wenige Tage später –

und ganz objektiv phänomenologisch –

bestätigt, indem der EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sich offen für die Einführung von Corona-Bonds zur Bewältigung der Wirtschaftskrise zeigte. Sagte ich also in meinem fingierten Zitat:

Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, 

so sagte nur ein paar Tage später dieser EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton:

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Antworten …  

Es kann einem, wenn man diese Dinge liest – und man sich so bestätigt fühlt – es kann einem noch ein Stückchen mulmiger werden, als es einem sowieso schon mulmig ist angesichts des geistigen und sonstigen Niedergangs Deutschlands.

 

 

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hier 

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Don‘t touch that!

 

 


Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Freiheitsrechte wurde am 08.04.2020 unter Zum Zeitgeschehen veröffentlicht.

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