Rudolf Steiner zu den Charakteristiken von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben

 

Aus Nr. 83 der Rudolf Steiner Gesamtausgabe, S. 293:

Auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Lebens ist es so, dass einem Gescheitheit, die einem sehr viel helfen kann auf dem Gebiete des Geisteslebens, eigentlich nicht immer ein sicherer Führer sein kann. Man kommt allmählich darauf, sich zu sagen: In bezug auf das Wirtschaftsleben kann überhaupt die einzelne Individualität keine maßgebenden Urteile fällen. Da können Urteile nur zustande kommen gewissermaßen als Kollektivurteile, indem sie sich ergeben durch das Zusammenwirken vieler, die in den verschiedensten Gebieten des Lebens drinnenstehen. Das darf wiederum nicht bloße theoretische Weisheit sein, sondern muss lebenspraktische Lebensweisheit werden, dass wirklich Geltung habende Urteile nur aus dem Zusammenklang von vielen hervorgehen können. 

Damit gliedert sich das gesamte soziale Leben in drei voneiander verschiedene Gebiete. Auf dem Boden des Geisteslebens hat der Einzelne zu sprechen, auf dem Boden des demokratischen Rechtslebens haben alle Menschen zu sprechen, weil es da auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch aus der rein menschlichen Wesenheit heraus ankommt, darüber kann sich jeder Mensch äußern, und auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens ist weder das Urteil der Individualität noch das Urteil, das zusammenfließt aus den unterschiedslosen Urteilen aller Menschen, möglich. Auf diesem Gebiete handelt es sich darum, dass der Einzelne in eine Ganzheit Sachkenntnis und Erfahrung auf seinem Gebiete hineinträgt, dass aber dann aus Verbänden heraus ein Kollektivurteil in der richtigen Weise entstehen kann. Das kann nur entstehen, wenn die berechtigten Urteile der einzelnen sich abschleifen können. Darum aber müssen die Verbände so gestaltet sein, dass in ihnen zusammenfließt, was sich abschleifen kann und dann in der Lage ist, ein Gesamturteil zu geben. So zerfällt das gesamte soziale Leben in diese drei Gebiete. Nicht irgendeine utopistische Idee sagt uns das, sondern die wirklichkeitsgemäße Betrachtung des Lebens. 

 

 

 

 

 

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Rudolf Steiner zu den Charakteristiken von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben wurde am 12.11.2018 unter Hide veröffentlicht.

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